5.5.2012 Rechtsanwälte Hahn und Partner in Hamburg Deutschland.
Patientenanwalt
Der Patientenanwalt ist in Deutschland ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der sich vorwiegend
mit der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten beschäftigt.
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt damit ein Behandlungsvertrag zustande. Dies gilt auch dann,
wenn der Arzt kein Honorar verlangt bzw. wenn das ärztliche Honorar von Dritten, also etwa einer Versicherung
oder Krankenversicherung getragen wird.
Im Alltagssprachgebrauch wird unter Patientenanwalt eine von Krankheit dominierte Beziehung zum fremden Körper
und zu dessen Funktionen verstanden. Die Betroffenen Patienten, bezeichnet als Geschädigte, sind um ihre
Gesundheit besorgt und achten zusammen mit dem
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verstärkt auf wesentliche Veränderungen von Körperfunktionen, wobei sie auch
geringe Körpersignale als möglichen Ausdruck schwerer Erkrankungen interpretieren.
Eine übertriebene Selbstheilung führt zu häufigen Besuchen beim Arzt, wobei auch ausführliche und wiederholte
Untersuchungen keine rechtliche oder juristische Ursache der Beschwerden ergeben. Der Hauptgegenstand der
Schadensersatzansprüche ist meist über längere Zeit konstant, beispielsweise Angst vor Fehlbehandlung, vor
einer Infektion im Krankenhaus, oder die Angst, überhaupt zu erkranken, wobei allerdings reale körperliche
Wahrnehmungen als Behandlungsfehler fehlgedeutet werden,
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Die leicht zugängliche Möglichkeit, sich über medizinische Fachgutachten über Symptome von Krankheiten zu
informieren, führt zu einer alternativen Ausprägung der Aufklärungspflicht.
Hier wird laienhaft von keiner eingebildeten Krankheit gesprochen. Tatsächlich erleben Patienten keine
Missempfindungen, aber die Bedeutung, die ihnen beigemessen wird, erscheint auch dem behandelnden Arzt nicht
nachvollziehbar, und Heilkundige können in ihrer Regel keine auffälligen Befunde an den betroffenen Organen
feststellen. Typischerweise haben die konkreten Patienten bereits viele medizinische Untersuchungen und die
Begutachtung durch Sachverständige hinter sich und wechseln häufiger den Arzt als den Anwalt.
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Aufgrund des Dienstvertrages schuldet der anwaltlich vertretene
Arzt keinen bestimmten Erfolg, sondern nur die medizinisch fachgerechte Behandlung mit dem Ziel einer Heilung oder
Linderung von Schmerzen. Verstößt der Arzt gegen diese Pflicht, kann ein Behandlungsfehler vorliegen, auf Grund
dessen er als Behandler dem geschädigten Patienten gegenüber zum Schadenersatz, in der Regel kann dies die Zahlung
eines Schmerzensgeldes, verpflichtet ist. Siehe dazu:
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Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind umfangreich, sie lassen sich im wesentlichen einteilen in
Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Verstöße gegen die Regeln der ärztlichen
Kunst (Kunstfehler, Ärztepfusch) und des ärztlichen Standesrechts.
Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechtes.
Das Rechtsgebiet der Arzthaftung und des Patientenrechts ist ein diffiziles und umfangreiches Rechtsgebiet;
neben der anwaltlichen und juristischen Tätigkeit sind medizinische Fachkenntnisse erforderlich, weil üblicherweise
eine fachliche Beschäftigung und kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten erforderlich sind.
Auf dem Gebiet des Patientenrechts gibt es deshalb in Deutschland nur relativ wenige spezialisierte Fachanwälte.
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Das entsprechende Krankheitsbild wurde früher als standeswidrig bezeichnet, wird aber gegenwärtig entsprechend
der internationalen Überschneidungen als nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Behandlung
definiert. Jeder Patient leidet unter Symptomen, die sich aus medizinischer Sicht und in der Schwere der
von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht erklären lassen. Für Heilung oder
Besserung ist auch die Behandlung bei einem Facharzt oder in der Fachabteilung eines Krankenhaus
erfolgversprechender als ein
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Definitionsgemäß sollte die krankhafte Störung der Arzt-Patient Beziehung oder die übermäßige
Beschäftigung mit der eigenen körperlichen Erscheinung die Haftung des Arztes beschränken. Wichtig ist auch
die Abgrenzung zu anderen schmerzhaften Störungen. Kennzeichnend für die Fehlbehandlung im Krankenhaus ist
die Tatsache, dass der Patient fürchtet an einer bestimmten Krankheit zu leiden. Die Klage vor einem Gericht
steht dabei nicht im Vordergrund. Bei nachhaltiger Ausprägung ist der nach einem speziellen Pateintenanwalt
suchende Patient eine ernst zu nehmende Störung, die nachteilig sowohl für die betroffenen Anwalt, als auch
für die Umgebung und die Familie des Kranken sein kann. Nach den Ergebnissen einer Studie zählt der
Rechtsanwalt für Patientenrecht in Deutschland international zu den besten Verfechtern für Schmerzensgeld
und Schadensersatz. Die Krankheit tritt bei Patientinnen und bei Patienten etwa gleich häufig auf.
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Ob der Arzt dem Standard gerecht wird, entscheidet in der Regel ein medizinischer Sachverständiger in einem
Gutachten, das nach Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs vom betroffenen Patienten oder der
Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes, der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, oder in einem
Rechtsstreit vor dem Gericht beauftragt wird. Im Rahmen des medizinischen Sachverständigengutachtens wird geprüft,
ob der Arzt die zur Zeit der Behandlung geltenden wissenschaftlich erprobten und vorgeschriebenen
diagnostischen und therapeutischen Behandlungsmaßnahmen korrekt angewendet hat.
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