Der Patientenanwalt
Patientenrecht
25.07.2023
Wir sind als Patientenanwälte in Hamburg auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die sich vorwiegend
mit der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten
beschäftigt. Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt damit ein Behandlungsvertrag zustande. Dies gilt
auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt bzw. wenn das ärztliche Honorar von Dritten, also etwa einer
Versicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung, erstattet wird.
Im Alltagssprachgebrauch wird unter
Patientenanwalt
eine von Krankheit dominierte Beziehung zum fremden Körper und zu dessen Funktionen verstanden. Die betroffenen
Patienten, bezeichnet als Geschädigte, sind um ihre Gesundheit besorgt und achten zusammen mit uns als
Fachanwälten für Arztrecht verstärkt auf wesentliche Veränderungen von Körperfunktionen, wobei sie auch geringe
Körpersignale als möglichen Ausdruck schwerer Erkrankungen interpretieren.
Eine übertriebene Selbstheilung führt zu häufigen Besuchen beim Arzt, wobei auch ausführliche und wiederholte
Untersuchungen keine rechtliche oder juristische Ursache der Beschwerden ergeben. Der Hauptgegenstand der
Schadensersatzansprüche ist meist über längere Zeit konstant, beispielsweise die Angst vor einem
ärztlichen Behandlungsfehler,
vor einer Infektion im Krankenhaus, oder die Angst, überhaupt zu erkranken, wobei aber schmerzhafte körperliche
Wahrnehmungen oft als Behandlungsfehler fehlgedeutet werden.
Die leicht zugängliche Möglichkeit, sich über medizinische Fachgutachten über Symptome von Krankheiten zu
informieren, führt zu einer alternativen Ausprägung der Aufklärungspflicht. Auch bei der Suche nach
Patientenanwälten
wird hier von der Infektion mit resistenten Erregern im Krankenhaus gesprochen. Tatsächlich erleben Patienten
keine Missachtung ihrer Rechte, aber die Bedeutung, die ihnen beigemessen wird, erscheint auch dem behandelnden
Arzt nicht nachvollziehbar, und Heilpraktiker können hier keine auffälligen Befunde an den betroffenen Organen
feststellen. Typischerweise haben die geschädigte Patienten bereits viele medizinische Untersuchungen und die
Begutachtung durch
vereidigte
Sachverständige hinter sich, und sie wechseln deshalb häufiger den Arzt als den Anwalt.
Bereits seit 1962 sind wir auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig.
In diesen mehr als 50 Jahren konnten wir uns als
Patientenanwalt in Hamburg
anerkannte Kanzlei für Patientenrechte etablieren, und in unzähligen Prozessen die Rechte unserer Mandanten
erfolgreich durchsetzen.
Vertrauen auch Sie auf die Patientenanwälte mit über einem halben Jahrhundert Erfahrung!
Wir helfen Ihnen unter anderem in folgenden Situationen:
Patient und Arzt:
Ärztepfusch und Behandlungsfehler:
Wenn Ihnen durch eine falsche Diagnose oder falsche ärztliche Behandlung Schaden zugefügt wird, stehen wir
Ihnen bei, und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt und gegenüber der Versicherung für Sie durch.
In vielen Fällen kann allein durch unsere Einschaltung eine freiwillige Zahlung und damit ein voller Erfolg
erreicht werden, denn Ärzte und Versicherungen scheuen Gerichtsprozesse und das damit verbundene schlechte
Image.
Und zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüchen gehört natürlich nicht nur der Ersatz der materiellen
Schäden (Kosten von Folgebehandlungen, Kosten häuslicher Pflege, Unterhaltszahlungen etc.), sondern auch ein
angemessenes Schmerzensgeld für Sie.
Anwalt für Patientenrecht
Aufgrund des Dienstvertrages schuldet der anwaltlich durch uns vertretene Arzt keinen bestimmten Erfolg,
sondern nur die medizinisch fachgerechte Behandlung mit dem Ziel einer Heilung oder Linderung von Schmerzen.
Verstößt der Arzt gegen diese Pflicht, kann ein
Behandlungsfehler
vorliegen, auf Grund dessen er als Behandler dem geschädigten Patienten gegenüber zum Schadenersatz, in der
Regel kann dies die Zahlung eines Schmerzensgelds sein, verpflichtet ist. Die ärztlichen Pflichten und die
möglichen Verstöße sind umfangreich, sie lassen sich im wesentlichen einteilen in Behandlungsfehler,
Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Verstöße gegen die Regeln der ärztlichen Kunst
(Kunstfehler, Ärztepfusch) und des ärztlichen Standesrechts. Das Arzthaftungsrecht ist dort ein Teilgebiet des
Medizinrechtes. Das Rechtsgebiet der Arzthaftung und des
Patientenrechts
ist ein diffiziles und umfangreiches Rechtsgebiet; neben der anwaltlichen und juristischen Tätigkeit sind
medizinische Fachkenntnisse erforderlich, weil üblicherweise eine fachliche Beschäftigung und kritische
Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten erforderlich sind. Auf dem Gebiet des Patientenrechts gibt es
deshalb in Deutschland außer uns nur relativ wenige weitere spezialisierte Anwälte, die sich als
Patientenanwälte bezeichnen können.
Patient und Krankenhaus:
Falschbehandlung im Krankenhaus:
Durch einen Pflegefehler, defekte medizinische Geräte, verwechselte Medikamente, Fehldiagnosen oder ärztliche
Fehlbehandlungen wird Ihnen im Krankenhaus Schaden zugefügt.
Wir setzen auch hier Ihre Schadensersatzansprüche und Ihren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen
Schmerzensgeldes durch.
Patient und Pflegedienst:
Pfusch und Pflegefehler:
Der Pflegedienst führt nicht die vorgeschriebenen und abgerechneten Leistungen aus, oder er fügt Ihnen durch
falsche Pflege oder Pflegefehler Schaden zu.
Patient und Krankenversicherung:
Egal ob gesetzliche oder private Krankenversicherung: In Zeiten knapper Kassen sparen beide auch am Patienten.
Wir
als Hamburger Patientenanwälte
verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, wenn die Krankenkasse die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung
nicht übernehmen will, oder wenn Ihre private Krankenversicherung meint, dass die Behandlung "zu teuer" oder
"nicht notwendig" sei.
Das entsprechende Krankheitsbild wurde früher als standesgemäß angesehen, wird aber gegenwärtig entsprechend
der internationalen Überschneidungen als nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Behandlung
definiert. Jeder Patient leidet unter Symptomen, die sich aus medizinischer Sicht und in der Schwere der
von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht erklären lassen. Für Heilung oder
Besserung ist auch die Behandlung bei einem Facharzt oder in der Fachabteilung eines Krankenhaus
erfolgversprechender als andere Maßnahmen.
Demgemäß sollte die krankhafte Störung der Arzt-Patient Beziehung oder die übermäßige Beschäftigung mit den
körperlichen und wirtschaftlichen Nachteilen der falschen Behandlung die Haftung des Arztes beschränken.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zu anderen schmerzhaften Folgen. Kennzeichnend für die Fehlbehandlung oder
sogar einen
Ärztepfusch
im Krankenhaus ist die Tatsache, dass der Patient so schlecht behandelt wird, dass er anschließend an einer
chronischen Krankheit leidet. Die Klage vor einem Gericht durch Anwälte steht dabei nicht im Vordergrund. Bei
nachhaltiger Ausprägung ist der nach einem speziellen Patientenanwalt suchende Patient eine ernstzunehmende
Störung, die nachteilig sowohl für den betroffenen Anwalt, als auch für die Umgebung und die Familie des Kranken
sehr belastend sein kann. Nach den Ergebnissen einer gutachterlichen Untersuchung zählen wir als Rechtsanwälte
für Patientenrecht in Norddeutschland international zu den besten Verfechtern für
Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Die Krankheit tritt bei bei den von uns vertretenen Patientinnen und bei Patienten etwa gleich häufig auf.
Ob der Arzt dem Standard gerecht wird, entscheidet in der Regel ein medizinischer Sachverständiger in einem
Gutachten, das nach Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs vom betroffenen Patienten oder der
Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes, der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, oder in einem
Rechtsstreit vor dem Gericht beauftragt wird. Im Rahmen des medizinischen Sachverständigengutachtens prüfen wir,
ob der Arzt die zur Zeit der Behandlung geltenden wissenschaftlich erprobten und vorgeschriebenen
diagnostischen und therapeutischen Behandlungsmaßnahmen korrekt angewendet hat.
Nehmen Sie einfach per E-Mail Kontakt zu uns auf:
Ihr Ansprechpartner für Patientenrecht:
Patientenanwalt Marc Rama